Unterlagen für die Todesfallaufnahme
Das für den Sterbefall zuständige Bezirksgericht übermittelt dem nach der Verteilungsordnung ermittelten Notar (auch Gerichtskommissär) eine Sterbemitteilung. Der Notar erhebt nun (bei einem Bestattungsunternehmen, an der Sterbeadresse oder durch Befassung der Gemeinde) Angehörige und schickt dann (zumeist an den Besteller des Begräbnisses) eine Einladung zur Todesfallaufnahme . Diese ergeht an Personen, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse des Verstorbenen Bescheid wissen könnten. Bei dem Termin werden diese Verhältnisse anhand eines Fragenkatalogs festgehalten und es wird geklärt, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Es ist nicht erforderlich, dass alle erbberechtigten Personen zur Errichtung der Todesfallaufnahme kommen. Oft erfährt der Gerichtskommissär erst im Rahmen der Todesfallaufnahme, wer Partei des Verlassenschaftsverfahrens ist.
Zur Todesfallaufnahme sollten, soweit vorhanden, folgende Unterlagen mitgebracht werden:
Aufstellung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) mit Namen, Adressen, Geburtsdaten, Berufen sowie die Standesurkunden
Geburtsurkunde , allfällige Heiratsurkunde oder Scheidungsvergleich des Verstorbenen
Letztwillige Verfügungen : Testamente im Original, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung zum Erwachsenenvertreter
Todesfallkosten: Rechnungen beispielsweise von Bestattungsunternehmen, Grabstein (Auftragsbestätigung), Trauermahl, Blumen und Grabschmuck, Grabpflege, Todesanzeigen, Trauerbillets
Lohn/Pension: Arbeitgeber/Versicherungsanstalt und Sozialversicherungsnummer
Sparbücher im Original; Bankinstitute und Sparbuchnummern
Gehalts-/Pensionskonten (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
Bausparverträge (letzter Auszug) mit Bausparinstitut und Vertragsnummer
Sonstige Girokonten, Depotkonten, Wertpapiere (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
Schließfächer und Safes : Bankinstitute und Fachnummern
Lebensversicherungen, Sterbeversicherungen: Versicherungsunternehmen und Polizzennummern
Schulden: offene Pflegekosten, Krankenhausbeiträge, Kredit- und Darlehensschulden, Bürgschaften
Bei Faustfeuerwaffen: Waffenpass , Waffenbesitzkarte und Waffennummern
Liegenschaften: Grundbuch und Einlagezahl, Einheitswertbescheid des Finanzamtes
Fahrzeuge: Zulassungsbescheinigung bzw. Typenschein und Versicherung
sonstige zur Bewertung von Wohnungseinrichtung, Geräten, Schmuck und Wertsachen
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
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oesterreich.gv.at-Redaktion
Österreichische Notariatskammer