Protokoll vom 10.01.2008

10.01.2008

Wichtigste Auszüge der NIEDERSCHRIFT der 48. ordentlichen, öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.01.2008, 19.30 Uhr


Tagesordnung


1.      Genehmigung des Protokolls der 47. Gemeinderatssitzung vom 13.12.2007
2.      Präsentation „Bewegungsförderung in der Volksschule Ellmau“
3.      Berichte des Bürgermeisters und der Ausschüsse
a)  Überprüfungsausschuss
b)  Bürgermeister
4.      Diverse Förderungsansuchen
a)  Materialanschaffung, Gospelchor Ellmau
5.      Löschung eines Pfandrechtes, EZ 643, Maria Berger
6.      Flächenwidmungsplanänderung, Gp. 1209, Michael und Gertraud Grander
7.      allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan „Faistenbichl I“, Gpn. 475/3, 937, 936, 473, 933/2, 933/8, Fun-Hotel-Betriebs GmbH & Co KG
8.      grundbücherliche Bereinigung im Bereich der Gp. 1745/3 (Günther und Marlene Kohl) und im Bereich der Bp. .381 (Offenberger Vermögensverwaltungs KEG) sowie Widmung als öffentliches Gut
9.      Anträge, Anfragen und Allfälliges
a)   Straßeninteressentschaft Rahnhartweg, Auszahlung des Gemeindeanteils der Instandhaltungskosten
b)  Änderung der Festlegung im Flächenwidmungsplan, SB-1, SB-2
 
nicht-öffentlicher Teil
 
10.  Genehmigung des Protokolls des nicht-öffentlichen Teils der 47. Gemeinderatssitzung vom 13.12.2007 
  
  
ad 1)   Genehmigung des Protokolls der 47. Gemeinderatssitzung vom 13.12.2007
 
Das Protokoll der 47. Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2007 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern übermittelt und wird ohne Verlesung einstimmig genehmigt.  


ad 2)   Präsentation „Bewegungsförderung in der Volksschule Ellmau“ 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen das Projekt Bewegungsförderung für die nächsten zwei Schuljahre finanziell mit einem Betrag in der Höhe von € 200,--/Monat (wöchentlich eine Bewegungs- und Vorbereitungsstunde) zu unterstützen.  


ad 4)   Diverse Förderungsansuchen 
a)         Materialanschaffung, Gospelchor Ellmau
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen dem Gospelchor Ellmau eine einmalige Unterstützung in der Höhe von € 200,-- zu gewähren.  


ad 5)   Löschung eines Pfandrechtes, EZ 643, Maria Berger 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen der Löschung des auf der Liegenschaft in EZ 643, GB 83004 Ellmau unter C-LNR 4 zugunsten der Gemeinde Ellmau einverleibte Pfandrecht über vollstreckbare ATS 47.218,-- samt Kosten in der Höhe von ATS 1.850,79 zuzustimmen.  


ad 6)   Flächenwidmungsplanänderung, Gp. 1209, Michael und Gertraud Grander 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen die oben in Punkt 1) angeführte Flächenwidmungsplanänderung für die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen sowie der beantragten Flächenwidmungsplanänderung für den Fall zuzustimmen, dass während der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben wird.  


ad 7)    allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan „Faistenbichl I“, Gpn. 475/3, 937, 936, 473, 933/2, 933/8, Fun-Hotel-Betriebs GmbH & Co KG 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen
 
1.      den Entwurf eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes nach § 54 Abs 1 und Abs 2 Tiroler Raumordnungsgesetz, LGBl. Nr. 27/2006 idgF (kurz TROG) für den Bereich der Gst. Nrn. 933/2, 936, 937, 473, 475/3 und 933/8, alle KG Ellmau gemäß § 65 Abs 1 TROG auf die Dauer von vier Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme während der für den Parteienverkehr der Gemeinde bestimmten Zeiten aufzulegen sowie
 
2.      gemäß § 65 Abs 2 TROG den allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplan entsprechend dem vorliegendem Entwurf nach Punkt 1. zu erlassen, sollte innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf abgegeben werden.
 
Festgehalten wird, dass die Auflage des unter Punkt 1. näher beschriebenen Entwurfes des allgemeinen und ergänzenden Babauungsplanes erst zu dem Zeitpunkt aufgelegt werden darf, zu dem der Gemeinde Ellmau die Zustimmungserklärung der Eigentümer der Gp. 473 zum Verkauf einer Teilfläche der Gp. 473 vorliegt.  


ad 8)    grundbücherliche Bereinigung im Bereich der Gp. 1745/3 (Günter und Marlene Kohl) und im Bereich der Bp. .381 (Offenberger Vermögensverwaltungs KEG) sowie Widmung als öffentliches Gut 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen

  • der Zuschreibung einer Teilfläche der Gp. 1745/3, EZ 173, KG Ellmau im Ausmaß von 16 m² zur Gp. 1882/1, EZ 58 (Öffentliches Gut Straßen und Wege), KG Ellmau;
  • der Zuschreibung einer Teilfläche der Bp. .381, EZ 124, KG Ellmau im Ausmaß von 8 m² zur Gp. 1882/1, EZ 58 (Öffentliches Gut Straßen und Wege), KG Ellmau

zuzustimmen sowie
 
die oben näher bezeichneten Teilflächen als Öffentliches Gut Straßen und Wege zu widmen.
 
Weiters fällt folgender 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen die Herstellung der Grundbuchsordnung im Wege des vereinfachten Verfahrens gem. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz, BGBl. Nr. 3/1930 idgF (kurz LiegTeilG) zu beantragen.
 
Festgehalten wird, dass für den Fall, dass der Wert eines abzuschreibenden Trennstückes den Betrag von € 5.200,-- überschreitet, die bücherliche Durchführung gleichwohl gem. § 18 Abs 1 LiegTeilG erfolgen kann, da der Mehrbetrag voraussichtlich durch die Wertsteigerung ausgeglichen wird, welche die beim Grundbuchskörper verbleibenden Grundstücke durch die Anlage (Straße) erfahren haben.  


ad 9)   Anträge, Anfragen und Allfälliges 
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen folgende Tagesordnungspunkte in die Tagesordnung aufzunehmen:
 
a)         Straßeninteressentschaft Rahnhartweg, Auszahlung des Gemeindeanteils der Instandhaltungskosten
b)         Änderung der Festlegung im Flächenwidmungsplan, Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb (SB-1, SB-2)
 
a)         Straßeninteressentschaft Rahnhartweg, Auszahlung des Gemeindeanteils der Instandhaltungskosten
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen der Straßeninteressentschaft Ranhartweg den 75 %igen Gemeindeanteil an den Instandhaltungskosten für die Jahre 2006 und 2007 in der Höhe von € 28.874,54 auszuzahlen.
 
b)         Änderung der Festlegung im Flächenwidmungsplan, Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb (SB-1, SB-2)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt mit 15:0 Stimmen die oben in Punkt 1) angeführte Flächenwidmungsplanänderung für die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen sowie der beantragten Flächenwidmungsplanänderung für den Fall zuzustimmen, dass während der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben wird.