Hundeabgaben und Hundemarke

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Anmeldung im Gemeindeamt unentgeltlich. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden.

Pro Hund wird ein Betrag von € 43,60 vorgeschrieben.

(auch wenn der Hund nur 1 Tag im Jahr angemeldet war)

Ausnahme: landwirtschaftliche Betriebe

Hundemarke:
Bei Anmeldung des Hundes oder Verlust der alten Marke bekommen Sie kostenlos eine neue Marke in der Finanzabteilung des Gemeindeamtes

Wenn der Hund abgemeldet wird, ist die Marke wieder abzugeben.